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Fahrbahn- und Bushaltestellenerneuerung an der B 401 – Vollsperrung wird bis Freitag, 19. Juli, verlängert
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Jahresabschluss der Pflege Service Edewecht AöR für das Jahr 2022

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB zur Ausweisung von „Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie“

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB zur Ausweisung von „Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie“ bei gleichzeitigem Ausschluss der Nutzung der Windenergie außerhalb der dargestellten Sonstigen Sondergebiete gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Edewecht

Der Landkreis Ammerland hat den vom Rat der Gemeinde Edewecht mit Feststellungsbeschluss vom 12.12.2023 beschlossenen Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ mit Verfügung vom 10. Januar 2024 (Az.: 63-E-Teil F-Pl.Wind) genehmigt.

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Edewecht (vgl. nachfolgenden Kartenausschnitt). Mit dem Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird zur Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich vom Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB Gebrauch gemacht. Außerhalb der in diesem Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ dargestellten Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie stehen der Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich daher in der Regel öffentliche Belange entgegen. Die Sonstigen Sondergebiete zur Nutzung der Windenergie sind im nachfolgenden Kartenausschnitt als Teilbereiche 2, 3, 6, 9 und 12 bezeichnet.

In Ergänzung dazu werden die einzelnen Teilbereiche 2, 3, 6, 9 und 12 mit den Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie nachfolgend jeweils noch in Detailausschnitten dargestellt:

Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB wird der Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wirksam. Jedermann kann den Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Edewecht – Zimmer 230 -, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, einsehen. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Edewecht unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

P. Knetemann
Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.