Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB zur Ausweisung von „Sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie“ bei gleichzeitigem Ausschluss der Nutzung der Windenergie außerhalb der dargestellten Sonstigen Sondergebiete gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für das Gebiet der Gemeinde Edewecht
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 beschlossen, den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie mit den wesentlichen bereits vorliegenden Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, öffentlich auszulegen.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ basiert auf den Ergebnissen des Standortkonzeptes der Gemeinde Edewecht und erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ ist die Darstellung von sonstigen Sondergebieten zur Nutzung der Windenergie bei gleichzeitigem Ausschluss außerhalb der dargestellten sonstigen Sondergebiete gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes.
Im Vorentwurf erstreckten sich die sonstigen Sondergebiete ursprünglich auf insgesamt 13 Teilbereiche. Diese lagen in den Bauerschaften Wittenberge, Westerscheps, Süd Edewecht, Nord Edewecht I, Nord Edewecht II, Portsloge, Jeddeloh I, Jeddeloh II und Husbäke. In den Vorentwurf wurden zunächst sämtliche grundsätzlich als geeignet identifizierte Flächen aufgenommen. Aus dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat sich nunmehr ergeben, dass von den ursprünglich 13 Teilbereichen lediglich die Teilbereiche 2, 3 (beide in Wittenberge), 6 (Jeddeloh I), 9 (Husbäke) und 12 (Nord Edewecht I und II) in den Entwurf überführt werden.
Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Edewecht und ergibt sich in der Gesamtübersicht aus der nachstehenden Abbildung:
Im Weiteren sind die in den Entwurf überführten Teilbereiche 2, 3, 6, 9 und 12 im Detail dargestellt.
Der Entwurf der oben genannten Planung liegt zusammen mit der Begründung, Umweltbericht und integriertem
„Standortkonzept Windenergie“ sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe unten) gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 29. Juni 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 im Rathaus der Gemeinde Edewecht -Zimmer 230-, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, öffentlich aus. Während dieser
Frist können Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Bezüglich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zu den Planungen liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
Landkreis Ammerland (Untere Naturschutzbehörde: Hinweise auf Biotopverbunde, Hinweise auf Kompensationsflächen, Hinweise auf Wiedervernässungsflächen; artenschutzrechtliche (faunistische) Belange; Untere Bauaufsichtsbehörde – Sachgebiet Immissionsschutz: Hinweis auf anlagenbezogene Anwendung der TA-Lärm; Untere Wasserbehörde: Hinweise auf die Belange der Gewässer und seiner Ufer, Anforderungen an die Oberflächenentwässerung, keine Altlasten in Teilflächen bekannt; Untere Landesplanungsbehörde: Hinweis zum raumordnerischen Umgang mit Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Wasserflächen, Vorranggebieten Rohstoffgewinnung – Torf, Natura 2000, Biotopverbund und Wald)
Landkreis Cloppenburg (naturschutzrechtliche / artenschutzrechtliche Bedenken aufgrund der Nähe zum NSG Vehnemoor)
Gemeine Edewecht – Ordnungsamt (Hinweise auf Planungs- und Handlungsbedarf in Bezug auf den abwehrenden Brandschutz)
Forstamt Weser-Ems – Landwirtschaftskammer (Hinweise auf die Bewertung des Waldes als weiche Tabuzone)
Ammerländer Wasseracht (Hinweise auf Betroffenheit von Verbandsgewässern, Schutzabständen und Erfordernis konkreter Prüfung im Zuge von nachgelagerten Baumaßnahmen)
LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst (Hinweis auf das Erfordernis einer Luftbildauswertung vor Beginn von Bauarbeiten)
Gemeinde Bad Zwischenahn
(Hinweise zu im Vorentwurf noch enthaltenden Teilbereich 5 (Wildweg in Portsloge), es könnte zu Konflikten mit dem Teilbereich D des aufgestellten sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Gemeinde Bad Zwischenahn kommen, Stichwort bedrängende Wirkung)
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Hinweis auf die mögliche Beeinträchtigung der militärischen Richtfunkstrecken, Radaranlagen oder den militärischen Luftverkehr, Betroffenheit ist im Zuge konkreter Anlagengenehmigung zu prüfen)
OOWV (Hinweis auf das Vorliegen von Versorgungsleitungen im Plangebiet)
Niedersächsische Landesforsten (Anregung eines Vorsorgeabstands vom Turm der WEA zur linienförmigen Waldaußengrenze sowohl innerhalb als auch außerhalb des Waldes von 200 Meter)
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Hinweise zu straßenbaurechtlichen Vorgaben)
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hinweise auf schutzwürdige Böden)
Landwirtschaftskammer (Hinweis auf Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie Einkommensausfälle)
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege – Abteilung Archäologie Erfordernis der Durchführung von Prospektionen im Teilbereich 9 vor Beginn von Baumaßnahmen
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Luftfahrtverkehrsbehörde Hinweise zum Modellflugplatz Portsloge, keine Betroffenheit des Landeplatzes Barßel
Stellungnahme
von Bürgerinnen und Bürgern (Hinweise auf artenschutzrechtliche sowie faunistische Belange, Habitats Entwertungen,
Immissionsschutzrechtliche Belange, Auswirkungen auf Moorsetzungsprozesse, Oxidationsprozesse des organischen Bodenmaterials, Grundwasserabsenkungen, Klima – und naturschutzrechtliche Belange, Hinweis auf die Verbreitung der
Eichenprozessionsspinnernester durch Verwirbelung, Zerstörung von Naherholungspotenzialen, Auswirkungen auf die Psyche sowie das Fluchtverhalten der Pferde durch Verlust von Weideland und schwindende Trainingsmöglichkeiten durch den Verlust von Ausreitflächen, Veränderung des Mikroklimas, Hinweise auf Verhaltensauffälligkeiten von Tieren, Einflussnahme auf Trächtigkeit der Tiere, Abnahme der Bodenfeuchtigkeit, Erhöhung der nächtlichen Temperaturen, Hinweise zu Anlagen-Havarie, Verlust der biologischen Vielfalt, Gefährdung der Trinkwasserversorgung, Hinweise auf ganzjährige Artenermittlung, Hinweise auf signifikante Kollisionsrisiken für Tiere, Hinweise auf Brutverdachte, Hinweise auf Scheuch – und Vertreibungswirkungen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Denkmäler, Hinweise auf Lärm, Schattenwurf und Infraschall, Raumüberfrachtung.
Die vorgenannten Stellungnahmen beinhalten gleichzeitig umweltbezogene Informationen zu den dort genannten
Themenbereichen.
An weiteren umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Landesraumordnungsprogramm, Regionales Raumordnungsprogramm 1996, Landschaftsrahmenplan 2021, Flächennutzungsplan 2013 der Gemeinde Edewecht, Standortkonzept Windenergie 2022 der Gemeinde Edewecht, Faunistisches Gutachten zum Standortkonzept Windenergie Edewecht – Übersichtskartierung Brutvögel – , Umweltbericht
mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaftsbild, Mensch, Kultur und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern, Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei der Durchführung der Planung in Bezug auf die vorgenannten Schutzgüter, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Zu jedem Teilbereich werden außerdem Aussagen getroffen zu den Zielen des Umweltschutzes, der Landschaftsplanung, des besonderen Artenschutzes, Artenschutzprüfung – ASP, Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, Prüfung von Verbotstatbeständen, Angaben zu naturschutzrechtlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft, Ziele von Natura 2000, Prüfung der Verträglichkeit mit diesen Zielen.
Die Planunterlagen können während des o. g. Zeitraums auch auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) eingesehen
werden.
Neben der Einsichtnahme wird Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe einer Stellungnahme während des Beteiligungszeitraumes gegeben. Das Ergebnis der Stellungnahmen wird den Verfassern mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Diese ortsübliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 7 der Hauptsatzung für die Gemeinde Edewecht auch im elektronischen Amtsblatt für die Gemeinde Edewecht, sowie im Internet unter www.edewecht.de/beitraege/aktuell.
P. Knetemann
Bürgermeisterin