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Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Altenoythe-Hohefeld

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Altenoythe-Hohefeld wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) durch folgende Feststellungen abgeschlossen:

  1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes des vereinfachten Flurbereinigungs-verfahrens Altenoythe-Hohefeld einschließlich seiner Nachträge ist erfolgt.
  2. Die Beteiligten haben keine Ansprüche mehr, die in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Altenoythe-Hohefeld hätten berücksichtigt werden müssen.
  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungs-verfahrens Altenoythe-Hohefeld sind abgeschlossen. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.

Begründung

Der Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld ist einschließlich seiner Nachträge vollständig ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen genannten Teilnehmer übergegangen. Das Liegenschaftskataster wurde entsprechend berichtigt und alle Ersuchen auf Berichtigung der betroffenen Grundbücher wurden gestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg bzw. Markt 15/16, 26122 Oldenburg werden.

Hinweis

Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die folgenden Unterlagen auf Dauer bei der Stadt Friesoythe einsehen:

  • Eine Ausfertigung der Karte, die die neue Feldeinteilung nachweist.
  • Ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und 2 Teilnehmerverzeichnisse
    (alphabetisch und nach Ordnungsnummern)
  • Die Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge, die auf Dauer
    von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher eingetragen wurden.
  • Eine Abschrift dieser Schlussfeststellung.

Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird die Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe-Hohefeld auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

(Doolmann)
Friesoythe, 04.11.2022

Vorstehende Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoyther Feld vom 26.10.2022 wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

Stadt Friesoythe
Der Bürgermeister
Stratmann

Gemeinde Edewecht
Die Bürgermeisterin
Knetemann

Gemeinde Molbergen
Der Bürgermeister
Bastian

Gemeinde Garrel
Der Bürgermeister
Höffmann

Gemeinde Bösel
Der Bürgermeister
Block

Gemeinde Saterland
Der Bürgermeister
Otto

Gemeinde Barßel
Der Bürgermeister
Anhuth