Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems
Markt 15/16 26122 Oldenburg
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Oldenburg, den 16.09.2022
Altenoyther Feld
Az.: 4.1.3-611-2038 / 0.9
S C H L U S S F E S T S T E L L U N G
des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoyther Feld
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Altenoyther Feld wird hiermit gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) durch folgende Feststellungen abgeschlossen:
- Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes des vereinfachten Flurbereinigungs- verfahrens Altenoyther Feld einschließlich seiner Nachträge ist erfolgt.
- Die Beteiligten haben keine Ansprüche mehr, die in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Altenoyther Feld hätten berücksichtigt werden müssen.
- Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungs- verfahrens Altenoyther Feld sind abgeschlossen. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
Begründung
Der Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoyther Feld ist einschließlich seiner Nachträge vollständig ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinen Nachträgen genannten Teilnehmer übergegangen. Das Liegenschaftskataster wurde entsprechend berichtigt und alle Ersuchen auf Berichtigung der betroffenen Grundbücher wurden gestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg bzw. Markt 15/16, 26122 Oldenburg Widerspruch eingelegt werden.
Hinweis
Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die folgenden Unterlagen auf Dauer bei der Stadt Friesoythe einsehen:
- Eine Ausfertigung der Karte, die die neue Feldeinteilung nachweist.
- Ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und 2 Teilnehmerverzeichnisse (alphabetisch und nach Ordnungsnummern)
- Die Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes und seiner Nachträge, die auf Dauer von allgemeiner Bedeutung sind und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher eingetragen wurden.
- Eine Abschrift dieser Schlussfeststellung.
Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird die Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoyther Feld auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
(Doolmann)
Friesoythe, 30.09.2022
Vorstehende Schlussfeststellung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Altenoyther Feld vom 16.09.2022 wird hiermit im Verbund veröffentlicht.
Stadt Friesoythe Der Bürgermeister Stratmann | Gemeinde Edewecht Die Bürgermeisterin Knetemann | Gemeinde Molbergen Der Bürgermeister Bastian |
Gemeinde Garrel Der Bürgermeister Höffmann | Gemeinde Bösel Der Bürgermeister Block | Gemeinde Saterland Der Bürgermeister Otto |
Gemeinde Barßel Der Bürgermeister Anhuth |