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Schlussfeststellung in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor wird gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, durch die folgenden Feststellungen abgeschlossen:

  1. Der Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Fintlandsmoor, einschließlich des Nachtrags 1 ist vollständig ausgeführt.
  2. Etwaige Ansprüche der Beteiligten, die im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Fintlandsmoor zu berücksichtigen gewesen wären, bestehen nicht mehr.
  3. Die Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Fintlandsmoor wird hiermit aufgelöst.

Begründung
Der Flurbereinigungsplan für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor, einschließlich des Nachtrags 1  ist in vollem Umfang umgesetzt. Das Eigentum an den neu gebildeten Grundstücken ist gemäß den Bestimmungen des Flurbereinigungsplans in der Fassung des Nachtrags 1 auf die dort bezeichneten Teilnehmer übergegangen. Das Liegenschaftskataster wurde entsprechend berichtigt und alle Anträge auf Grundbuchberichtigung sind ordnungsgemäß gestellt worden.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind erfüllt. Insbesondere sind keine Darlehensverbindlichkeiten mehr zu erfüllen. Die Unterhaltung und Benutzung der gemeinschaftlichen Anlagen sind durch Übertragung auf andere Träger sichergestellt. Weitere Aufgaben seitens der Teilnehmergemeinschaft bestehen nicht mehr. Sie erlischt damit gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, sowie im Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg, Widerspruch eingelegt werden.

Hinweis
Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die folgenden Unterlagen auf Dauer bei den Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn sowie bei der Stadt Westerstede einsehen:

  • Eine Ausfertigung der Karte, die die neue Feldeinteilung nachweist
  • Ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und zwei Teilnehmerverzeichnisse
  • Die Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes und seines Nachtrags, der auf Dauer von allgemeiner Bedeutung ist und nicht in das Grundbuch oder andere öffentliche Bücher eingetragen wurden
  • Eine Abschrift dieser Schlussfeststellung

 

Im Auftrag
Meiners

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Dezernat 4.1 -Flurbereinigung/Landmanagement
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg