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Sicherstellung und Verwertung eines sichergestellten Fahrzeuges gem. §§ 26 u. 28 NPOG – öffentliche Bekanntmachung einer Ordnungsverfügung

Gemäß §§ 26 Nr. 1 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) i.d.g.F. kann die Gemeinde rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sicherstellen.

Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter des hiesigen Ordnungsamtes hat am 30.03.2026 festgestellt, dass ein PKW (schwarzer VW Bora) ohne Kennzeichen, rechtswidrig auf einem öffentlichen Parkplatz an der Wischenstraße auf Höhe des Feuerwehrgerätehause in Jeddeloh II abgestellt wurde. Laut Hinweisen von Anwohnern soll der PKW dort schon seit mehreren Wochen stehen. Verschiedene Möglichkeiten der Halter- und Eigentümerermittlung wurden daraufhin vom Ordnungsamt ausgeschöpft, jedoch blieben all diese ohne Erfolg.

Verfügung:

  1. Der PKW wird im Rahmen der Ersatzvornahme gem. §§ 26, 27 u. 66 NPOG sichergestellt und auf dem Gelände des Bauhofs Edewecht, Industriestraße 6 in 26188 Edewecht verwahrt.
  2. Der Halter und/oder der Eigentümer des PKW haben die Möglichkeit diesen binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe abzuholen. Diese Ordnungsverfügung gilt zwei Wochen nach dem Erscheinen im elektronischen Amtsblatt als bekanntgegeben.
  3. Wird der PKW nicht fristgerecht abgeholt kann die Gemeinde Edewecht diesen gem. § 28 Abs. 1 Nr. 5 NPOG verwerten, d.h. der PKW wird versteigert, verkauft, einem gemeinnützigen Zweck zugeführt oder ggfs, vernichtet.

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung:

Da der Halter und/oder der Eigentümer des PKW nicht ermittelbar sind erfolgt die Bekanntmachung dieser Ordnungsverfügung auf dem Wege der öffentlichen Zustellung gem. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG i.d.g.F. i.V.m. § 10 VwZG i.d.g.F. Das originale Dokument vom 02.04.2026 mit dem Aktenzeichen FB II – 122.01.01.01.251 kann im Ordnungsamt der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 in 26188 Edewecht, eingesehen werden.

Haben Sie Fragen zum vorgenannten Fall oder sind Sie der Halter und/oder Eigentümer des PKW, wenden Sie sich bitte schriftlich, mündlich zur Niederschrift, telefonisch oder elektronisch an die folgenden Kontaktdaten:

Gemeinde Edewecht
Rathausstraße 7
26188 Edewecht

Zimmer 129
04405/916-1290
ordnungsamt@edewecht.de

Im Auftrage:
Gronewold