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Versammlungen der durch die Gemeinde Edewecht vertretenen Jagdgenossenschaften im Jahr 2024

A. am Dienstag, 26. März 2024

  1. Jagdgenossenschaft 1 – Wittenberge:                        14.30 Uhr
  2. Jagdgenossenschaft 2 – Westerscheps:                    14.45 Uhr
  3. Jagdgenossenschaft 3 – Osterscheps:                       15.00 Uhr
  4. Jagdgenossenschaft 4 – Holtange:                              15.15 Uhr
  5. Jagdgenossenschaft 7 – Süddorf:                                15.30 Uhr
  6. Jagdgenossenschaft 8 – Husbäke:                              15.45 Uhr     

 

B. am Donnerstag, 28. März 2024

  1. Jagdgenossenschaft 9 – Jeddeloh II:                          14.30 Uhr
  2. Jagdgenossenschaft 12 – Jeddeloh I:                         14.45 Uhr
  3. Jagdgenossenschaft 11 – Kleefeld:                             15.00 Uhr
  4. Jagdgenossenschaft 6 – Süd Edewecht – Brannen: 15.15 Uhr
  5. Jagdgenossenschaft 13 – Nord Edewecht I:              15.30 Uhr
  6. Jagdgenossenschaft 5 – Gählwischen:                       15.45 Uhr

Die Versammlungen finden im Ratssaal der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, statt.

Tagesordnung:

  1. Wahl eines Jagdvorstandes
  2. Rechnungslegung über die Verwendung des Ertrages aus dem Jahr 2023
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses des Jagdpachtaufkommens aus dem Rechnungsjahr 2024
  4. Anfragen und Hinweise

Nur für die Jagdgenossenschaft 2 – Westerscheps
Die o.g. Tagesordnungspunkte 1 bis 3
      4. Ausscheiden und Neuaufnahme von Pächtern
      5. Anfragen und Hinweise

Nur für die Jagdgenossenschaft 5 – Gählwischen
Die o.g. Tagesordnungspunkte 1 bis 3
      4. Verlängerung des Jagdpachtvertrages und Aufnahme eines weiteren Pächters
      5. Mögliche Neuverpachtung
      6. Grenz- und Wildfolgevereinbarung
      7. Anfragen und Hinweise

Die Jagdgenossen werden hiermit zur Teilnahme eingeladen. Wer verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form und die Unterschrift des Vollmachtgebers muss durch eine Gemeinde oder einen Notar beglaubigt sein.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden oder durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der Anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen.

 

Knetemann
Bürgermeisterin und Jagdvorsteherin