Weitere Neuigkeiten

18.September.2026
Bekanntmachung Gemeindewahl – Ergebnisse der Kommunalwahl
18.September.2026
Wahlbekanntmachung – Stichwahlen
18.September.2026
Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung des Umlegungsverfahrens „Vegesacker Straße“ im Geltungsbereich des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 207 „Vegesacker Straße“
17.September.2026
Briefwahl zur Stichwahl um das Amt des Ammerländer Landrats
15.September.2026
Sitzung des Gemeindewahlausschuss

Versammlungen der durch die Gemeinde Edewecht vertretenen Jagdgenossenschaften im Jahr 2025

A. am Dienstag, 25. März 2025
1. Jagdgenossenschaft 1 – Wittenberge: 14.30 Uhr
2. Jagdgenossenschaft 2 – Westerscheps: 14.45 Uhr
3. Jagdgenossenschaft 3 – Osterscheps: 15.00 Uhr
4. Jagdgenossenschaft 4 – Holtange: 15.15 Uhr
5. Jagdgenossenschaft 7 – Süddorf: 15.30 Uhr
6. Jagdgenossenschaft 8 – Husbäke: 15.45 Uhr

B. am Donnerstag, 27. März 2025
1. Jagdgenossenschaft 9 – Jeddeloh II: 14.30 Uhr
2. Jagdgenossenschaft 12 – Jeddeloh: 14.45 Uhr
3. Jagdgenossenschaft 11 – Kleefeld: 15.00 Uhr
4. Jagdgenossenschaft 6 – Süd Edewecht – Brannen 15.15 Uhr
5. Jagdgenossenschaft 13 – Nord Edewecht I 15.30 Uhr
6. Jagdgenossenschaft 5 – Gählwischen 15.45 Uhr

Die Versammlungen finden im Ratssaal der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, statt.

Tagesordnung:

1. Wahl eines Jagdvorstandes
2. Rechnungslegung über die Verwendung des Ertrages aus dem Jahr 2024
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses des Jagdpachtaufkommens aus dem Rechnungsjahr 2025
4. Anfragen und Hinweise

Nur für die Jagdgenossenschaft 3 – Osterscheps
Die o.g. Tagesordnungspunkt 1 bis 3
4. Verlängerung des Jagdpachtvertrages
5. Anfragen und Hinweise

Nur für die Jagdgenossenschaft 5 – Gählwischen
Die o.g. Tagesordnungspunkte 1 bis 3
4. Neuaufnahme eines Pächters
5. Anfragen und Hinweise

Nur für die Jagdgenossenschaft 13 – Nord Edewecht I
Die o.g. Tagesordnungspunkte 1 bis 3
4. Verlängerung des Jagdpachtvertrages
5. Anfragen und Hinweise

Die Jagdgenossen werden hiermit zur Teilnahme eingeladen. Wer verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form und die Unterschrift des Vollmachtgebers muss durch eine Gemeinde oder einen Notar beglaubigt sein.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden oder durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der Anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen.

Knetemann
Bürgermeisterin und Jagdvorsteherin

Edewecht, 10.03.2025