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STADTRADELN 2026
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Öffentliche Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses
9.April.2026
Info-Talk am 22. April 2026 in Edewecht: Sanierung der Gebäudehülle

Versammlungen der durch die Gemeinde Edewecht vertretenen Jagdgenossenschaften im Jahr 2026

A. am Dienstag, 24. März 2026

  1. Jagdgenossenschaft 1 – Wittenberge:                    14.30 Uhr
  2. Jagdgenossenschaft 2 – Westerscheps:                  14.45 Uhr
  3. Jagdgenossenschaft 3 – Osterscheps:                   15.00 Uhr
  4. Jagdgenossenschaft 4 – Holtange:                         15.15 Uhr
  5. Jagdgenossenschaft 7 – Süddorf:                           15.30 Uhr
  6. Jagdgenossenschaft 8 – Husbäke:                          15.45 Uhr    

B. am Donnerstag, 26. März 2026

  1. Jagdgenossenschaft 9 – Jeddeloh II:                     14.30 Uhr
  2. Jagdgenossenschaft 12 – Jeddeloh:                       14.45 Uhr
  3. Jagdgenossenschaft 11 – Kleefeld:                         15.00 Uhr
  4. Jagdgenossenschaft 6 – Süd Edewecht – Brannen   15.15 Uhr
  5. Jagdgenossenschaft 13 – Nord Edewecht I               15.30 Uhr
  6. Jagdgenossenschaft 5 – Gählwischen                              15.45 Uhr

Die Versammlungen finden im Ratssaal der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, statt.

Tagesordnung:

  1. Wahl eines Jagdvorstandes
  2. Rechnungslegung über die Verwendung des Ertrages aus dem Jahr 2025
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses des Jagdpachtaufkommens aus dem Rechnungsjahr 2026
  4. Anfragen und Hinweise

Nur für die Jagdgenossenschaft 11 – Kleefeld
      Die o.g. Tagesordnungspunkt 1 bis 3
      4. Neuaufnahme eines Pächters
      5. Anfragen und Hinweise

Die Jagdgenossen werden hiermit zur Teilnahme eingeladen. Wer verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form und die Unterschrift des Vollmachtgebers muss durch eine Gemeinde oder einen Notar beglaubigt sein.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden oder durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig. Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der Anwesenden oder vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen.

Edewecht, 05.03.2026

 

Knetemann
Bürgermeisterin und Jagdvorsteherin