Die Jagdgenossenschaften 1 bis 9 und 11 bis 13 haben in ihren Versammlungen am 25./27. März über die Verwendung der Jagdpachtgelder beschlossen. Eine Aufstellung über die einzelnen Verteilungsbeschlüsse kann im Rathaus in Edewecht eingesehen werden.
Jagdgenossen, die den entsprechenden Beschlüssen nicht zugestimmt haben, können binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes (Gemeinde Edewecht) die Auszahlung ihres Anteils verlangen.
Knetemann
Bürgermeisterin