Aufgrund des vorgezogenen Neuwahltermins wurde die Frist für die Parteien verlängert, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Der Stimmzettel kann dadurch erst Ende Januar 2025 erstellt werden. Die Frist für den Versand der Briefwahlunterlagen verkürzt sich deutlich. Wählen Sie am Besten am Wahltag im Wahllokal. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie vom 01. bis zum 14.02.2025 über den QR-Code oben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder unter www.edewecht.de einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen online beantragen. Denken Sie bitte an die notwendigen Postlaufzeiten. Kümmern Sie sich bitte zeitnah in dem genannten Zeitraum um die Beantragung, wir werden die Unterlagen dann umgehend auf den Weg bringen. Das Risiko, dass Wahlbriefe nicht rechtzeitig zugestellt werden, tragen Sie.
Vom 07. bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, können Sie einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen im Wahlbüro, Rathausstraße 7, beantragen und dort direkt wählen. Wenn für eine andere Person ein Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragt wird, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegen. Nutzen Sie hierzu den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden, danach gemäß § 27 (4) Bundeswahlordnung nur noch in sehr speziellen Ausnahmefällen. Sind beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 21.02.2025 nicht angekommen, können diese bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr, im Wahlbüro noch neu ausgestellt werden – am Wahlsonntag nicht mehr.