Weitere Neuigkeiten

21.Januar.2025
39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 209 „Nördlich Starenweg“ in Süddorf mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO i.V.m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Süddorf“ einschließlich der 3. und 5. Änderung
17.Januar.2025
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
10.Januar.2025
Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung
20.Dezember.2024
Edewechter Klimabonus 2025 – Antragsstellung ab dem 03.02.2025 möglich. Virtuelle Ofenakademie startet ab sofort
19.Dezember.2024
Neue Hebesätze für die Grundsteuer

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Aufgrund des vorgezogenen Neuwahltermins wurde die Frist für die Parteien verlängert, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Der Stimmzettel kann dadurch erst Ende Januar 2025 erstellt werden. Die Frist für den Versand der Briefwahlunterlagen verkürzt sich deutlich. Wählen Sie am Besten am Wahltag im Wahllokal. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie vom 01. bis zum 14.02.2025 über den QR-Code oben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder unter www.edewecht.de einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen online beantragen. Denken Sie bitte an die notwendigen Postlaufzeiten. Kümmern Sie sich bitte zeitnah in dem genannten Zeitraum um die Beantragung, wir werden die Unterlagen dann umgehend auf den Weg bringen. Das Risiko, dass Wahlbriefe nicht rechtzeitig zugestellt werden, tragen Sie. 

Vom 07. bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, können Sie einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen im Wahlbüro, Rathausstraße 7, beantragen und dort direkt wählen. Wenn für eine andere Person ein Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragt wird, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegen. Nutzen Sie hierzu den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden, danach gemäß § 27 (4) Bundeswahlordnung nur noch in sehr speziellen Ausnahmefällen. Sind beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 21.02.2025 nicht angekommen, können diese bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr, im Wahlbüro noch neu ausgestellt werden – am Wahlsonntag nicht mehr.