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9.Februar.2026
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest – Sperrzone betrifft Teile der Gemeinde Edewecht
9.Februar.2026
Änderung bei den Gebühren für den Personalausweis
6.Februar.2026
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
6.Februar.2026
Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
5.Februar.2026
Sachgebiete Ordnung und Soziales am 10. Februar geschlossen

Winterdienst in der Gemeinde Edewecht

Was übernimmt die Gemeinde und was müssen Anlieger beachten?

Der Winter bringt besondere Herausforderungen für die Verkehrssicherheit mit sich. Wir informieren hiermit über den kommunalen Winterdienst sowie über die Pflichten von Grundstückseigentümer/-innen.

Aufgaben der Gemeinde Edewecht

Die Gemeinde Edewecht ist gesetzlich verpflichtet, den Winterdienst auf gefährlichen und verkehrswichtigen Fahrbahnstellen und Geh- und Radwegen durchzuführen.
Sobald Schneefall oder Glätte auftreten, beginnt der Bauhof den Winterdienst – in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern – ab 4:30 Uhr morgens. Die Räum- und Streuarbeiten erfolgen dabei nach einem festgelegten Prioritätenplan. Zunächst werden besonders wichtige Straßen und Radwege bedient, anschließend finden im Laufe des frühen Nachmittags Ortskontrollen statt.
Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus übernimmt die Gemeinde auch den Winterdienst auf Ausfallstraßen, wichtigen Verbindungsstraßen, Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs (VWG-Buslinien) sowie Schulbuslinien.

In den späten Abendstunden (ab ca. 20:00 Uhr) sowie in nachgeordneten Straßen wird grundsätzlich kein Winterdienst durch die Gemeinde durchgeführt.

Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer/-innen

Unabhängig vom kommunalen Winterdienst bestehen Pflichten für Grundstückseigentümer/-innen. Diese ergeben sich aus der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Edewecht.

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Geh- und Radwege, die an ein Grundstück angrenzen, von den Eigentümern/-innen oder den ihnen gleichgestellten Personen bei Schnee und Glätte, in einer Breite von mindestens 1 Meter, zu räumen und zu streuen. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein 1 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand freizuhalten.

Der geräumte Schnee ist so abzulegen, dass Gullys, Einlaufschächte und Hydranten frei bleiben und der Verkehr auf Fahrbahn sowie Geh- und Radwegen nicht gefährdet wird.

Fällt Schnee über Nacht, müssen die Wege bis spätestens 7:30 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei anhaltender Glätte oder erneutem Schneefall ist dies bis 20:00 Uhr zu wiederholen.

Mieter/-innen sollten bitte mit dem/der Vermieter/-in oder der Hausverwaltung klären, wer für den Winterdienst zuständig ist.

Geeignete Streumittel

Geeignete Streumittel sind abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat.
Um die Umwelt zu schonen ist Streusalz nur bei extremen Wetterlagen, überfrierender Nässe sowie an heiklen Stellen wie Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Räum- und Streupflicht haben, wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde Edewecht unter der Nummer 04405 916 1290.