Weitere Neuigkeiten

6.Februar.2026
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
6.Februar.2026
Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
5.Februar.2026
Sachgebiete Ordnung und Soziales am 10. Februar geschlossen
5.Februar.2026
Bürgerbüro und Standesamt am 11. Februar geschlossen
29.Januar.2026
Eingeschränkter Winterdienst im Gemeindegebiet Edewecht aufgrund von Lieferkettenproblemen

Landtagswahl am 09. Oktober 2022

Am 9. Oktober 2022 wird der 19. Niedersächsische Landtag gewählt.
Die Gemeinde Edewecht ist dem Wahlkreis 72 -Ammerland- zugeordnet. In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, können Sie den Wahlbenachrichtigungen entnehmen. Diese werden voraussichtlich ab Anfang September durch unsere Bezirksvorstehenden verteilt. Sollten Sie bis zum 18. September 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich nicht sicher sein, ob Sie wahlberechtigt sind, melden Sie sich bitte beim Wahlamt im Rathaus.

Wenn Sie in Ihrem Wahllokal Ihre Stimme abgeben möchten, bringen Sie dafür bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder ein gültiges Ausweisdokument mit.

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchten, können Sie diese am einfachsten online über unsere Homepage ab dem 2. September 2022 beantragen. Ab dem 12. September können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus beantragen. Nach direktem Erhalt der Unterlagen können Sie diese mit nach Hause nehmen oder die Möglichkeit nutzen und Ihre Stimme direkt an Ort und Stelle abgeben. Hierfür sind – wie im Wahllokal – Wahlkabinen und Wahlurnen aufgebaut.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Wahl-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter gerne zur Verfügung unter 04405/916-1080 oder -1090. Ebenso können Sie ein E-Mail schreiben an wahlen@edewecht.de.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Landeswahlleiterin oder unserer Seite unter Wahlen.