LKW - Parkplatz Industriestraße
Entgeltpflichtiger LKW – Parkplatz Industriestraße
Öffnungszeiten: täglich von 0.00 – 24.00 Uhr
Platzordnung
- Auf dem gesamten LKW – Parkplatz gilt die StVO.
- Die Benutzung des Parkplatzes ist entgeltpflichtig. Das Entgelt wird pauschal für je angefangene 24 Stunden erhoben und ist sofort nach dem Abstellen des LKW fällig.
- Das Parkticket ist gesichert und von außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
- Der Parkplatz ist ausschließlich für das Parken von LKW vorgesehen. Das Parken ohne besondere Berechtigung hat nur auf den gekennzeichneten Parkflächen mit den Nummern 1 bis 10 zu erfolgen.
- Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, insbesondere bei Beschädigung, Einbruch oder Diebstahl des Kraftfahrzeuges sowie für entstehende Schäden beim Umsetzen oder Abschleppen unberechtigt und/oder falsch parkender Fahrzeuge, wird durch den Betreiber nicht gehaftet.
- Das Verwenden von offenem Feuer, Betanken, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten, längeres laufen lassen des Motors, das Abstellen nicht zugelassener oder defekter Fahrzeuge, sowie das Abstellen von Anhängern und allen sonstigen Gegenständen sind nicht gestattet.
- Die Nutzung des Sanitärcontainers ist für Fahrzeugführer sowie Begleitpersonen kostenlos, sofern sie durch einen Parkausweis die berechtigte Nutzung des Stellplatzes nachweisen können. Für die Nutzung der Duschen wird eine Gebühr erhoben.
- Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Etwaige Beschädigungen werden auf Kosten des Parkers beseitigt.
- Die Reinigung des Parkplatzes und der sanitären Einrichtungen erfolgt durch den Eigentümer, jedoch sind Verunreinigungen, die der Nutzer zu verantworten hat, unverzüglich durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist der Eigentümer berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Parkers beseitigen zu lassen.
- Verkehrs- oder verbotswidrig geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.