Aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 10. Juni 2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sowie die öffentliche Auslegung des um die Stellungnahme der Bürgermeisterin ergänzten Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 NKomVG bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2019 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Bürgermeisterin liegen in der Zeit vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 25. Juni 2024 im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 207, während der Dienststunden öffentlich aus.
Ebenso können sie im Weiteren heruntergeladen werden.
Knetemann
Bürgermeisterin