Edewechter Klimabonus

Förderprogramm für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen

Mit dem Klimabonus unterstützt die Gemeinde Edewecht ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell bei der Vorbereitung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Ziel des Förderprogramms ist eine möglichst unmittelbar wirksame Senkung der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen in den privaten Haushalten, eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie eine Stärkung der Artenvielfalt im Gemeindegebiet. Das Antragsverfahren erfolgt vollständig digital.

Neue Förderanträge können wieder ab Februar 2026 und auf Grundlage der überarbeiteten Förderrichtlinie gestellt werden. Interessierte können die neue Förderrichtlinie zum Klimabonus 2026 bereits jetzt hier einsehen.

Die Förderanträge finden Sie unterhalb der jeweiligen Förderschwerpunkte über das „+“ Symbol.

Auszahlungsanträge für bereits bewilligte Fördervorhaben sind über das untenstehende Feld „Zu den Auszahlungsanträgen“ möglich.

Ihr Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Edewechter Klimabonus an folgende zentrale E-Mail Adresse:

klimaschutz@edewecht.de 

oder telefonisch unter:
04405 916-2290 (Herr Ross)

Förderschwerpunkt I - Regenerative Energieerzeugung und Energieeffizienz

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen mit einer elektrischen Anschlussleistung des Wechselrichters von bis zu 800 VA (Watt) auf und an Neu- und Bestandsgebäuden zur Wohnnutzung im Gebiet der Gemeinde Edewecht, die nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, angeschlossen und betrieben werden.

Förderbetrag und Förderquote
Die Förderhöhe beträgt bis zu 200,- Euro bzw. maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für PV-Module, Wechselrichter, Kabel, elektrische Anschlüsse, Befestigungs- und Beschwerungsmaterialien sowie Lohnkosten mit Bezug zur Maßnahme.

Antragsberechtigte
Mieterinnen und Mieter einer selbstgenutzten Wohneinheit.
Vermieterinnen und Vermieter von Wohneinheiten im Gemeindegebiet.

Antragsverfahren
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Achtung: Achtung: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Vor der Auftragserteilung muss zunächst der Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) abgewartet werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns). Das Einholen von Kostenangeboten vorab ist zulässig.

Spezielle Fördervoraussetzungen und zuwendungsfähige Ausgaben

  • Förderfähig sind ausschließlich in den Markt eingeführte Anlagen, die einen NA-Schutz gemäß VDE-AR-N 4105 besitzen oder dem DGS Sicherheitsstandard entsprechen.
  • Der Nachweis zur Inbetriebnahme erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de).
  • Für Vermieterinnen und Vermieter ist die Antragsstellung auf maximal 6 Wohneinheiten begrenzt.
  • Eine Erhöhung der Miete auf Grundlage der Ausstattung der Mietwohnung mit einer Steckerfertigen PV-Anlage ist unzulässig.
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben für PV-Module, Wechselrichter, Kabel, elektrische Anschlüsse, Befestigungs- und Beschwerungsmaterialien sowie Lohnkosten mit Bezug zur Maßnahme.
  • Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme beträgt sechs Monate.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die nachträgliche Wärmeisolierung von vorhandenen Hohlräumen im Altbau mittels Einblasdämmung zur Reduzierung des Heizenergiebedarfs in Bestandsgebäuden. Bitte beachten Sie auch die weiter unten stehenden speziellen Fördervoraussetzungen, insbesondere den Hinweis, dass ausschließlich umweltfreundliche Dämmmaterialien gefördert werden.

Detaillierte Beschreibung des Fördergegenstandes
Einblasdämmung bezeichnet eine Technologie, bei der mittels luftbetriebener Einblasmaschinen speziell geeignete Dämmstoffe in vorhandene Hohlräume im Altbau eingeblasen werden. Ein häufiger Anwendungsfall ist das sogenannte zweischalige Mauerwerk mit innerem Tragmauerwerk und außenliegender Vorsatzschale. Zwischen den beiden Schalen gibt es meist sechs bis zehn Zentimeter Luft, die für die Dämmung genutzt werden können. Auch Holzbalkendecken können zum unbeheizten Spitzboden hin geeignete Hohlräume für die Einblasdämmung haben. Ebenfalls geeignet sind Hohlräume unter Holzfußböden, die auf Balken lagern, ausgebaute, nicht gedämmte Dachschrägen sowie belüftete Flachdächer bei Bungalows.

Förderbetrag und Förderquote
Die Förderhöhe beträgt bis zu 700,- Euro, maximal jedoch 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.  

Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit.

Antragsverfahren 
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Achtung: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Vor der Auftragserteilung muss zunächst der Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) abgewartet werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kostenangebot

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Förderfähig sind selbstbewohnte Bestandgebäude im Edewechter Gemeindegebiet.
  • Gefördert werden ausschließlich umweltfreundliche Dämmmaterialien auf Basis von Mineralwolle(Glas- und Steinwolle), Perlit oder nachwachsenden Rohstoffen. Synthetische Dämmmaterialien, z.B. Polystyrol (EPS) sind nicht förderfähig. Sofern baulich bedingte Gründe eine Nutzung synthetischer Materialien in geringem Umfang erforderlich machen, ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.
  • Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
  • Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen an der thermischen Hülle, d.h. an Außenwänden oder an Innenflächen zu unbeheizten Räumen.
  • Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme beträgt neun Monate.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Detailuntersuchungen mit dem Zweck einer Projektinitiierung und Planung von Maßnahmen zur innovativen, klimaneutralen Energieerzeugung, insbesondere im Bereich Wärme auf Nachbarschafts- und Quartiersebene

Detaillierte Beschreibung des Fördergegenstandes
Hohe Energiekosten und die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz bewegen derzeit viele Hauseigentümerinnen und Eigentümer dazu, über die zukünftige Energieversorgung ihrer Immobilie nachzudenken. Der Blick richtet sich hierbei zumeist auf Systeme, die sich auf die individuelle Versorgung des eigenen Gebäudes beschränken. Auf erneuerbaren Energien basierende Versorgungssysteme sind jedoch oftmals in der Lage auch mehrere Verbrauchseinheiten mit Wärme und/oder Strom zu versorgen. Hierdurch können die üblicherweise höheren Investitions- und Erschließungskosten entsprechender regenerativer Technologien auf mehrere Anschlussnehmende verteilt und somit pro Verbrauchseinheit gesenkt werden. Im Wissen um die hohen Umsetzungshürden bei gebäudeübergreifenden Nachbarschafts- und Quartiersprojekten zur gemeinsamen Versorgung mit erneuerbaren Energien möchte die Gemeinde Edewecht mit dem Edewechter Klimabonus die frühe Phase der Projektinitiierung und Planung unterstützen. So können die finanziellen Risiken, z.B. bei Erkundungsarbeiten, Machbarkeitsuntersuchungen sowie juristische Fragen der Vertragsgestaltung abgemildert werden. Zuwendungsberechtigt sind ausdrücklich nur nachbarschaftliche Akteure ohne gewerbliches Interesse, d.h. es muss sich um unabhängige Wohneinheiten mit unterschiedlichen Eigentümern handeln. Die geförderten Projekte sollen insbesondere den Bereich Wärme adressieren und eine innovative und klimaneutrale Energieversorgung von mindestens drei Wohn- oder Versorgungseinheiten umfassen.

Antragsverfahren und Ablauf
Die Förderung erfolgt zweistufig:

Stufe 1: Machbarkeitsstudie: Abschätzung der grundsätzlichen Machbarkeit bzw. des Potentials einer Maßnahme, z.B. mittels technologischer Voruntersuchung, Energieberatung, juristischer Beratung usw. mit dem Ziel einer Absichtserklärung der teilnehmenden Haushalte.

Stufe 2: Detailplanung: Um die Realisierung der Maßnahme bestmöglich vorzubereiten, werden Maßnahmen bis hin zur abschließenden Fachplanung, ggf. erforderliche weitere Erkundungsuntersuchungen sowie die juristische Beratung der Vertragsgestaltung gefördert. Hinweis: Die sich hieran anschließende Investition in die Umsetzung der Anlagen- und Versorgungstechnik ist nicht förderfähig. Hierfür sind einschlägige Förderprogramme des Bundes zu nutzen.

Förderbetrag und Förderquote
Stufe 1: Machbarkeitsstudie
Bis zu 3.000,- Euro

Stufe 2: Detailplanung
Bis zu 3.000,- Euro

Maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragsberechtigte
Antrags- und Zuwendungsberechtigt sind ausdrücklich nur nachbarschaftliche Akteure ohne gewerbliches Interesse, d.h. es muss sich um unabhängige Wohneinheiten mit unterschiedlichen Eigentümern handeln.

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Die geförderten Projekte sollen insbesondere den Bereich Wärme adressieren und eine innovative und klimaneutrale Energieversorgung von mindestens drei Wohn- oder Versorgungseinheiten umfassen.
  • Im Rahmen der Antragsstellung für Stufe 1 ist eine Ideenskizze des Projektes im Umfang von ca. 3.000 Zeichen anzufertigen (Mindestinhalt: beteiligte Personen/Wohneinheiten, Vorstellung des geplanten Vorhabens, Darstellung des gegenwärtigen Zustandes, der durch das Projekt verändert werden soll, Zeitplanung). Anschließend wird gemeinsam mit den betroffenen Grundstückseigentümern ein vor-Ort Termin durchgeführt und auf dieser Grundlage über die Bewilligung entschieden.
  • Die Gewährung einer Detailuntersuchung (Stufe 2) erfolgt, i) wenn die inhaltlichen Ergebnisse aus der Machbarkeitsuntersuchung (Stufe 1) eine vertiefende Betrachtung rechtfertigen und die Projektbeteiligten ii) mittels unterzeichneter Eigenerklärung einen glaubwürdigen Anspruch zur beabsichtigten Umsetzung nachweisen.
  • Zuwendungsfähige Ausgaben werden nach Aufwand bis zur maximalen Fördersumme der entsprechenden Stufe gewährt.
  • Die Antragsstellenden erklären sich grundsätzlich bereit, den Projektstand bei Bedarf auch mündlich vor einem Auswahlgremium zu präsentieren.
  • Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme beträgt neun Monate.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Förderschwerpunkt II - Beratung

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Durchführung einer vor-Ort Energieberatung durch eine fachkundige Person im Umfang von ca. 90 Minuten. Im Rahmen der Beratung wird der bauliche Zustand des Gebäudes und der Heizungstechnik überblicksartig geprüft. Möglichst unmittelbar wirksame Schritte zur Energieeinsparungen werden identifiziert. Im Rahmen des Beratungsgespräches wird ein Beratungsprotokoll erstellt.

Förderbetrag und Förderquote
Die Gemeinde bezuschusst den Edewechter WärmeCheck mit 200,- Euro. Der Eigenanteil beträgt 50,- Euro

Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohneinheit. (Berechtigung zum Zugriff auf die Heizanlage erforderlich).

Antragsverfahren und Ablauf
Anträge können nach Freischaltung des Formulars ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leitet die Gemeinde Ihre Kontaktdaten an eine fachkundige Person (Energieberater) weiter. Die Energieberaterin oder der Energieberater nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin. Während der Beratung wird ein Kurzprotokoll geführt das Ihnen im Nachgang zu der Beratung ausgehändigt oder zugesendet wird. Der Eigenanteil in Höhe von 50 Euro wird direkt mit der Energieberaterin oder dem Energieberater abgerechnet. Die Abwicklung des Förderanteils der Beratung in Höhe von 200 Euro erfolgt seitens der Gemeinde Edewecht. Es sind keine weiteren Zahlungen an die Energieberaterin oder den Energieberater zu leisten.

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Es wurde für die Wohneinheit in den letzten 5 Jahren keine der folgenden Energieberatungen durchgeführt: a) Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), b) Edewechter WärmeCheck.
  • Das Gebäude ist älter als 5 Jahre.
  • Die Inanspruchnahme der Beratung für Vermieter wird pro Antragssteller auf maximal vier vermietete Wohneinheiten begrenzt.
  • Die Inanspruchnahme der Beratung für Vermieter darf nur dann erfolgen, wenn das Einverständnis der Mieterinnen und Mieter hierzu vorliegt.
  • Die Beauftragung des Energieberaters/der Energieberaterin erfolgt durch die Gemeinde Edewecht

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Durchführung einer ca. 60-minütigen vor-Ort Beratung durch eine fachkundige Person zum Thema Solarenergie. Die Beratung erfolgt durch einen unabhängigen Solarexperten ohne Vertriebsabsicht, sodass Fragen zu Gebäudeeignung, Investitionskosten, Wirtschaftlichkeit, Fördermitteln sowie zu Speichermöglichkeiten neutral und möglichst objektiv beantwortet werden können. Der Edewechter SolarCheck zielt somit auf eine erste „geschützte“ unabhängige und fachkundige Vorprüfung ab. Die Beratung ersetzt ausdrücklich keine Planung der Anlage. Im Rahmen des Beratungsgespräches wird ein Beratungsprotokoll erstellt.

Förderbetrag und Förderquote
Die Gemeinde bezuschusst den Edewechter Wärme Check mit 150,- Euro. Der Eigenanteil beträgt 50,- Euro.

Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit

Antragsverfahren und Ablauf
Anträge können nach Freischaltung des Formulars ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leitet die Gemeinde Ihre Kontaktdaten an eine fachkundige Person (Energieberater) weiter. Die Energieberaterin oder der Energieberater nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin. Während der Beratung wird ein Kurzprotokoll geführt das Ihnen im Nachgang zu der Beratung ausgehändigt oder zugesendet wird. Der Eigenanteil in Höhe von 50 Euro wird direkt mit der  Energieberaterin oder den Energieberater abgerechnet. Die Abwicklung des Förderanteils der Beratung in Höhe von 150 Euro erfolgt seitens der Gemeinde Edewecht. Es sind keine weiteren Zahlungen an die Energieberaterin oder den Energieberater zu leisten.

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Die Beauftragung des unabhängigen Experten für Solarenergie erfolgt durch die Gemeinde Edewecht
  • Mit dem Edewechter SolarCheck erfolgt eine erste unabhängige und fachkundige Vorprüfung, die Planung der Anlage ersetzt diese Beratung aber nicht.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Teilnahme an der virtuellen Ofenakademie. Es handelt sich hierbei um einen rund 90-minütigen Selbstlernkurs zum Ofenführerschein, bei dem Techniken und praktisches Wissen rund um den effizienten Betrieb des eigenen Holzofens vermittelt werden. Ziel ist es, den Brennholzbedarf und die lokale Luftverschmutzung durch eine optimierte Bedienung möglichst vieler der rund 3.900 privat genutzten Holzöfen in der Gemeinde Edewecht schnell und deutlich zu verringern. Die als Videokurs konzipiert Schulung zeigt auf, wie die Feinstaubbelastung bei richtiger Bedienung des Holzofens um 50 Prozent, der CO2-Ausstoß um bis zu 35 Prozent und der Brennstoffverbrauch um rund ein Drittel reduziert werden kann. Teilnehmende können die Ofenakademie mit einem kurzen Test abschließen und nach erfolgreichem Bestehen den personalisierten „Ofenführerschein“ als Umweltzertifikat erhalten.

Förderbetrag und Förderquote
Die Kosten für die Teilnahme an der Ofenakademie werden vollständig von der Gemeinde Edewecht übernommen (Förderquote 100%). Es stehen insgesamt 150 kostenfreie Zugänge zur Verfügung, die nach dem Windhundprinzip vergeben werden.

Antragsberechtigte
Betreiberinnen und Betreiber von Kaminen und Holzöfen im Edewechter Gemeindegebiet.

Antragsverfahren und Ablauf
Die Anmeldung für den OfenCheck (Ofenführerschein) erfolgt über den externen Partner „Ofenakademie“ des Anbieters „Smart Forward Minds GmbH. Bitte nutzen Sie hierfür das Feld „Zur Anmeldung bei der Ofenakademie“

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Förderschwerpunkt III - Klimaanpassung und Biodiversität

Allgemeine Hinweise
Gefördert werden der Kauf und die Installation von im Erdreich verbauten Regenwasserzisternen. Durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser wird ein Beitrag zur schadlosen Ableitung bei Starkregenereignissen geleistet und die Verbrauchsbedarfe von Trinkwasser zur Gartenbewässerung werden gemindert.

Förderbetrag und Förderquote
in Förderhöhe beträgt bis zu 500,- Euro für Zisternen ab 2 m³ Volumen und bis zu 800,- Euro für Zisternen ab 5 m³ Fassungsvermögen.
Die Förderquote beträgt maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hinweis: Der Landkreis Ammerland bietet ein eigenes Förderprogramm zur Klimafolgenanpassung durch Wassermanagement mit dem Fördergegenstand „Regenwasserzisterne“ an. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Landkreises über die Möglichkeiten einer ergänzenden Förderung Ihres Vorhabens.

Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit

Antragsverfahren und Ablauf
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Achtung: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Vor der Auftragserteilung muss zunächst der Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) abgewartet werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kostenangebot

Spezielle Fördervoraussetzungen und zuwendungsfähige Ausgaben

  • Die Regenwasserzisterne weist ein Fassungsvermögen von mindesten 2 m³ auf (entspricht 2.000 Liter).
  • Die Regenwasserzisterne muss fach- und normgerecht installiert werden und den Anforderungen an die Regeln der Technik entsprechen.
  • Das Betriebsrisiko der Anlage trägt der Betreiber / die Betreiberin.
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben für bauliche und technische Maßnahmen, wie z. B.: der Bau oder die Installation eines Speichers und der dazugehörigen Erdarbeiten, die Installation der mit der Regennutzungsanlage in Verbindung stehenden technischen Bauteile. Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus den nachgewiesenen Ausgaben.
  • Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme beträgt neun Monate.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Erstherstellung von Dachbegrünungen auf Neubauten und bereits vorhandenen nicht begrünten Dächern. Ziel der Förderung ist es, zu einer stärkeren Verbreitung von Gründächern im Gemeindegebiet beizutragen und somit die vielen positiven Effekte der Dachbegrünung im Sinne des Klimaschutzes, der Klimaanpassung sowie der biologischen Vielfalt zu nutzen. Mit Hilfe des interaktiven Gründachpotenzialkataster des Landkreises Ammerland lässt sich vorab unverbindlich und kostenlos prüfen, ob das eigene Dach für eine Begrünung in Frage kommt:

www.solare-stadt.de/ammerland/gpk

Förderbetrag und Förderquote
Die Förderhöhe beträgt 30,- Euro pro m² Gründach. Die Förderquote beträgt maximal 25 %.
Die Förderhöhe ist auf 2.000,- Euro pro Vorhaben und Grundstück begrenzt.

Hinweis: Der Landkreis Ammerland bietet ein eigenes Förderprogramm zur Klimafolgenanpassung durch Wassermanagement mit dem Fördergegenstand „Grünbedachung“ an. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Landkreises über die Möglichkeiten einer ergänzenden Förderung Ihres Vorhabens.

Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit

Antragsverfahren und Ablauf
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Achtung: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Vor der Auftragserteilung muss zunächst der Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) abgewartet werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Foto des Ausgangszustandes
  • Angabe der zu begrünenden Fläche in m².

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Dachbegrünungen, zu deren Herstellung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (z.B. aus Festsetzungen im Bebauungsplan / Auflage in der Baugenehmigung) besteht sind nicht förderfähig. Werden über baurechtliche Vorgaben hinaus zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, (z.B. eine größere Fläche), kann eine Förderung gewährt werden. Hier ist grundsätzlich nur der vom Antragsteller nachgewiesene, über die baurechtliche Verpflichtung hinausgehende Kostenanteil förderfähig.
  • Die Überprüfung und Einhaltung der statischen Voraussetzungen ist Aufgabe des/der Antragstellenden.
  • Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme beträgt neun Monate.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Mit der Förderung soll die Attraktivität der ehrenamtlichen Durchführung von Maßnahmen unterstützt
werden, mit denen eine konkrete Verbesserung des Gewässer-, Natur-, Klimaschutzes oder der Klimawandelanpassung im Gemeindegebiet herbeigeführt wird. Denkbar sind bspw. Biotoppflegemaßnahmen, Maßnahmen für die Lebensraumverbesserung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten, Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt, einschlägige Bildungsarbeit, Maßnahmen zur Förderung der Klimawandelanpassung, Entsiegelungsmaßnahmen, Gewässerrenaturierungen etc.

Bei Fragen zur Förderfähigkeit von Projektideen wenden Sie sich gerne an Herrn Ross (klimaschutz@edewecht.de oder telefonisch unter 04405 916-2290) 

Förderbetrag und Förderquote
in Förderhöhe beträgt bis zu 2.000,- Euro pro Vorhaben.
Die Förderquote beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Es stehen insgesamt 8.000,- Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigte
Ehrenamtlich tätige Vereine und Initiativen oder vergleichbare Zusammenschlüsse mit Sitz in der Gemeinde Edewecht. Pro Jahr und Organisation ist ein Antrag möglich.

Antragsverfahren und Ablauf
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Achtung: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Vor der Auftragserteilung muss zunächst der Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) abgewartet werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen bzw. Angaben einzureichen:

  • Projektbeschreibung aus der hervorgeht, inwiefern das Vorhaben im öffentlichen Interesse der Gemeinde Edewecht steht, gemeinnützigen Zwecken dient und einen eindeutigen Bezug zum Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz aufweist.
  • Darstellung der Projektkosten sowie des Finanzierungsplans (Aufteilung der Projektkosten in Eigenanteil, Förderanteil, Drittmittel etc.).

Spezielle Fördervoraussetzungen und zuwendungsfähige Ausgaben

  • Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die (i) in öffentlichem Interesse der Gemeinde Edewecht stehen (ii) gemeinnützigen Zwecken dienen (iii) einen eindeutigen Bezug zum Umwelt- und Naturschutz aufweisen.
  • Das Ergebnis einer fachlichen Prüfung durch das zuständige Sachgebiet ist maßgeblich für die Entscheidung über die Förderfähigkeit bzw. über den förderfähigen Umfang.
  • Förderfähig sind alle bei der Durchführung entstehenden und nachweisbaren Sachausgaben.
  • Der/die Antragsteller/in hat einen angemessenen Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes zu erbringen. Dieser Eigenanteil kann bspw. durch Drittmittel, Einnahmen, Eigenmittel und ehrenamtliche Eigenarbeitsleistungen erbracht werden. Als Stundensatz wird max. das 1,5 fache des gültigen gesetzl. Mindestlohns (derzeit 13,90 Euro pro Stunde) angesetzt.
  • Es werden keine Zuschüsse an gewerbliche Organisationen vergeben oder solche, die aus ihren Aktivitäten einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen möchten.
  • Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme beträgt neun Monate.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Neuanpflanzung von Bäumen durch die Bereitstellung von Pflanzgut (Laub- oder Obstbaum). Es werden drei verschiedene Laubbäume und drei Obstbaumsorten angeboten. Die Auswahl erfolgt nach Freischaltung über den Förderantrag. 

Förderbetrag und Förderquote
Je Hausgrundstück wird ein Pflanzgut (Laub- oder Obstbaum) gefördert.
Es stehen Fördermittel für ca. 100 Baumpflanzungen zur Verfügung.

Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer privater Grundstücksflächen.

Antragsverfahren und Ablauf
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. 

Die Bestellung der Gehölze erfolgt zentral durch die Gemeinde Edewecht. Voraussichtlich Ende Oktober werden die Gehölze an einen zentralen Ausgabeort geliefert und können dann dort an einem festgelegten Termin in der Woche vom Antragsteller / der Antragstellerin abgeholt werden. Diese(r) wird vorher per E-Mail über den Termin und Ausgabeort informiert. Eine Lagerung des Pflanzgutes am Ausgabeort oder eine Direktlieferung durch die Gemeinde Edewecht zum Hausgrundstück ist nicht vorgesehen.

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Gefördert werden standortheimische Laubbäume und alte standortheimische Obstbäume. Die Auswahl erfolgt über den Förderantrag.
  • Die Pflanzung darf nur auf privatem Grund im Gebiet der Gemeinde Edewecht erfolgen.
  • Gefördert werden nur freiwillige Anpflanzungen.
  • Die notwendigen Grenzabstände zu den Grundstücksnachbarn im Sinne des niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (§ 50 NNachbG) sind einzuhalten.
  • Die Anpflanzung soll nach Abholung des Gehölzes möglichst umgehend erfolgen.
  • Die Pflanzung ist mit Pflanzpfahl und Baumbindern zu sichern und nach der Pflanzung sowie bei Trockenheit in den beiden ersten Jahren ausreichend zu wässern.
  • Das Gehölz ist fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die hierdurch entstehenden Kosten übernimmt der/die Antragsteller/in.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.

Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Laubhecken, die der Umgrenzung eines Grundstücks dienen, etwa zur Straße oder zum Nachbarn hin. Sofern an selber Stelle der Rückbau eines vorhandenen Kunststoffzauns erfolgt, wird ein zusätzlicher Umweltbonus gewährt.

Förderbetrag und Förderquote
Die Förderhöhe beträgt 10,- Euro pro Meter Hecke, maximal jedoch 300,- Euro. Die Förderquote beträgt maximal 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Gewährung des Umweltbonus (Rückbau Kunststoffzaun) beträgt die Förderhöhe 20,- Euro pro Meter Hecke, maximal jedoch 600,- Euro. Die Förderquote beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsberechtigte
Eigentümerinnen und Eigentümer privater Grundstücksflächen.

Antragsverfahren und Ablauf
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Achtung: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Vor der Auftragserteilung muss zunächst der Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) abgewartet werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns).

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Angabe zur Länge der anzulegenden Hecke in Metern
  • Bei Beantragung des Umweltbonus zusätzlich ein Foto des vorhandenen Kunststoffzauns

Spezielle Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung wird nur für die Anpflanzung folgender standortgerechter heimischer Laubhecken gewährt: Hainbuche, Rotbuche, Feldahorn, Liguster, Eibe, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe, Faulbaum, Gemeiner Schneeball, Schwarzer Holunder, Europäische Stechpalme.
  • Für die Inanspruchnahme des Umweltbonus ist der Rückbau des vorhandenen Kunststoffzauns durch ein Foto vor- und nach der Umsetzung nachzuweisen.
  • Gefördert werden nur freiwillige Anpflanzungen.
  • Im Falle einer nachbarschaftlichen Verpflichtung beider Grundstückseigentümer, eine gemeinsame Einfriedung zu erstellen, wird die Anlegung von nur einer Hecke bezuschusst. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
  • Gefördert werden die Anschaffungskosten der Pflanzen sowie ggf. die Entsorgungskosten des Kunststoffzauns (Umweltbonus). Arbeitsentgelt und Materialien sind nicht zuwendungsfähig.
  • Geltende Vorschriften, insbesondere baurechtliche Vorschriften sowie nachbarrechtliche Pflanzabstände im Sinne des niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes (NNachbG), sind einzuhalten.
  • Der Bewilligungszeitraum zur Umsetzung der Maßnahme beträgt sechs Monate.

Ab Februar 2026 werden Sie hier den Link zum Förderantrag finden.