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24.Juli.2024
36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 „Feuerwehr Osterscheps“
24.Juli.2024
30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 203 „Grüner Anger“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
15.Juli.2024
Erneut Edewechter Bierfest auf dem Marktplatz
12.Juli.2024
Fahrbahn- und Bushaltestellenerneuerung an der B 401 – Vollsperrung wird bis Freitag, 19. Juli, verlängert
11.Juli.2024
Jahresabschluss der Pflege Service Edewecht AöR für das Jahr 2022

Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Edewecht

Die kommunale Wärmeplanung hat im Zuge der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im vergangenen Herbst eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erhalten. Kommunen müssen demnach zunächst einen Wärmeplan erstellen und beschließen, bevor für ihre Bürgerinnen und Bürger die im GEG verankerte Verpflichtung zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung in Bestandsgebäuden greift. Die Kommunen haben hierfür bis zum Jahr 2028 Zeit.

Für die Kommunen stellt die Wärmeplanung ein wichtiges Planungsinstrument dar, um die gesetzten Ziele zur Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Gemeinde Edewecht hat im Rahmen der Umsetzung ihres Klimaschutzkonzeptes deshalb bereits im Jahr 2022 mit der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen (siehe hierzu die aktuelle Meldungen vom 14.06.2022: Bad Zwischenahn und Edewecht werden Modellkommunen für Wärmeplanung). In enger Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Jade Hochschule haben seitdem umfassende Vorarbeiten stattgefunden, sodass eine frühere Fertigstellung der Wärmeleitplanung im Sinne des Klimaschutzes und der (energetischen) Planungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Aussicht gestellt werden kann.

Erste Arbeitsergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2024 veröffentlicht. Hierbei werden im Sinne einer Negativplanung zunächst all jene Gebiete im Gemeindegebiet identifiziert, in denen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Wärmenetz realisiert werden kann. Je nach Fortschritt der Arbeiten ist zum Ende des Jahres 2024 zudem ein Beteiligungsprozess vorgesehen. Die fertige Wärmeplanung ist frühestens Ende 2025 zu erwarten. Vorher können seitens der Gemeinde keine Aussagen zu möglichen Standorten von Wärmenetzen oder Aussagen zum individuellen Heizungstausch getroffen werden.

Bis zum vorliegenden Beschluss der kommunalen Wärmeplanung greifen die Übergangsregelungen des GEG. Das bedeutet für Bestandgebäude besteht in der Regel keine Pflicht zum Einbau klimafreundlicher Heizungen. Zugleich haben Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt die Gelegenheit, das eigene Gebäude energetisch zu modernisieren, um es mit einem geringeren Wärmebedarf fit für die Heizungen der Zukunft zu machen. Die Gemeinde Edewecht unterstützt hierbei mit einem geförderten Beratungsangebot sowie mit verschiedenen Zuschüssen: www.edewecht.de/klimabonus. Zudem bietet die Gemeinde Edewecht mit den EnergiesparChecks ein umfassendes interaktives Informationsangebot rund um die Themen Energieeffizienz und Energiesparen an: www.edewecht.de/energiecheck.

Darstellung der Jade Hochschule; Wärmedarfsdaten: DBI - Gastechnologisches Institut gGmbH Freiberg (2023); Hintergrundkarte: © Mapbox, © Open-StreetMap, © GeoBasis-DE / BKG (2022)

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.