Edewechter Klimabonus 2023
Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen
Herzlich Willkommen auf der Seite des Klimabonus Edewecht. Die Gemeinde Edewecht fördert im Jahr 2023 private Klimaschutzmaßnahmen mit insgesamt 100.000 Euro. Mit dem Klimabonus sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von kurzfristig wirksamen Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden. Das Förderprogramm legt den Schwerpunkt deshalb auf die Bereitstellung von Beratungsangeboten und Anreizen für geringinvestive Maßnahmen zum energieeffizienten Heizungsbetrieb und Heizverhalten sowie auf die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen zur eigenständigen Teilversorgung mit Erneuerbarer Energien.
Alle Informationen zum Antragsverfahren, zu den Förderbedingungen und den Fördergegenständen sind auf dieser Seite sowie in der Förderrichtlinie zusammengefasst.
Fördergegenstand I – Steckerfertige Photovoltaikanlagen
Ergänzende Hinweise
17.08.2023: Die Fördermittel für den Fördergegenstand I – Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ausgeschöpft. Es können daher keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Es wird keine weitere Aufstockung der Fördermittel geben.
Auszahlungsantrag: Hinweis zur Förderfähigkeit von 800 Watt Wechselrichtern
In Anerkennung der inzwischen verfügbaren technischen Lösungen zur Drosselung des Wechselrichters sowie des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Erhöhung der zulässigen Einspeiseleistung auf 800 Watt ist die Förderung einer Anlage mit 800 Watt maximaler Ausgangsleistung im Rahmen des Edewechter Klimabonus möglich, sofern die Anlage bis zur gesetzlichen Freigabe wirksam auf maximal 600 Watt Einspeiseleistung gedrosselt wird. Hierzu werden die folgenden Nachweise anerkannt:
- Ein Zertifikat des Herstellers bzw. des Händlers für das konkrete Gerät über die Drosselung, oder
- eine eindeutige Formulierung im Datenblatt des Wechselrichters, dass die Drosselung herstellerseits vorgenommen wurde und eine Entdrosselung erst nach gesetzlicher Freigabe von zentraler Stelle (Hersteller/Händler) erfolgt, oder
- ein eindeutiger Vermerk in der Rechnung, dass eine Drosselung herstellerseits vorgenommen wurde (der Verweis auf einen W-Lan Stick o.ä. zur selbstständigen Einstellung der Drosselung mittels App ist nicht ausreichend), oder
- eine Eigenerklärung über die wirksame und dauerhafte Drosselung der Anlage (siehe Vordruck unterhalb des Auszahlungsantrages zum Download).
Der entsprechende Nachweis wird im Auszahlungsantrag mit den anderen Dokumenten hochgeladen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Ross.
Gefördert wird die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke) auf und an Neu- und Bestandsgebäuden zur Wohnnutzung im Gebiet der Gemeinde Edewecht, die nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, angeschlossen und betrieben werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 250,- Euro, maximal jedoch 60 % der förderfähigen Ausgaben.
Ab 1. Juli 2023: Mieterinnen und Mieter (schriftliche Eigentümereinwilligung erforderlich).
Ab 1. August 2023: Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Wohneinheit. Personen mit lebenslangem Wohnrecht sind ebenfalls antragsberechtigt, eine schriftliche Eigentümereinwilligung ist erforderlich.
Anträge können nach Freischaltung des Formulars ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und bewilligt. Achtung: Die Bestellung der Anlage darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht erfolgt sein. Der Auftrag zum Kauf darf erst nach dem Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) erteilt werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns). Das Einholen von Kostenangeboten vorab ist zulässig.
- Die Anlage verfügt über einen Modulwechselrichter und eine Anschlussleistung von insgesamt maximal 600 Watt.
- die Anlage speist den Strom über eine feste Kabelverbindung oder über eine sogenannte Energiesteckdose in den Endstromkreislauf der Wohnung ein
- die Anlage verfügt über einen NA-Schutz gemäß VDE-AR-N 4105 oder entspricht dem DGS Sicherheitsstandard
- Der vorhandene Stromzähler entspricht den technischen Vorschriften
- Die Anlage wird bei der zuständigen Netzbetreiberin EWE NETZ GmbH angemeldet. Weitere Hinweise sowie das Anmeldeformular sind über die Internetseite https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/ihr-netzanschluss verfügbar
- Die Anlage wird über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur www.marktstammdatenregister.de angemeldet
- Gefördert werden ausschließlich Neuanschaffungen. Der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten sowie Weiterverkäufe neuer Geräte unter Privatpersonen sind nicht förderfähig.
Fördergegenstand II – Edewechter Wärme-Check (Energieberatung)
Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Durchführung einer vor-Ort Energieberatung durch eine fachkundige Person im Umfang von ca. 90 Minuten. Im Rahmen der Beratung wird der bauliche Zustand des Gebäudes und der Heizungstechnik überblicksartig geprüft. Schwerpunkt der Beratung liegt in der Identifikation von konkreten, unmittelbar wirksamen Energieeinsparungen (Optimierung der Heizungsregelung, energiesparendes Verhalten). Im Rahmen des Beratungsgespräches wird ein Beratungsprotokoll erstellt. Die Gemeinde bezuschusst den Edewechter Wärme Check mit 200,- Euro. Der Eigenanteil beträgt 50,- Euro. Es stehen Haushaltsmittel für insgesamt 120 Beratungstermine zur Verfügung.
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit
(Berechtigung zum Zugriff auf die Heizanlage erforderlich)
Anträge können nach Freischaltung des Formulars ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leitet die Gemeinde Ihre Kontaktdaten an eine fachkundige Person (Energieberater) weiter. Fachkundige Personen können den folgenden Berufen angehören: Schornsteinfeger, Fachkräfte des Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbaus, Energieeffizienzexperten für Förderprogramme des Bundes. Die Energieberaterin oder der Energieberater nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin. Während der Beratung wird ein Kurzprotokoll geführt das Ihnen im Nachgang zu der Beratung ausgehändigt oder zugesendet wird. Sie zahlen Ihren Eigenanteil in Höhe von 50 Euro gegen Quittung direkt bei dem Beratungstermin an die Energieberaterin oder den Energieberater. Den Förderanteil der Beratung rechnet die Energieberaterin oder der Energieberater direkt mit der Gemeinde Edewecht ab. Es sind keine weiteren Zahlungen an die Energieberaterin oder den Energieberater zu leisten.
- Es wurde für die Wohneinheit in den letzten 5 Jahren keine der folgenden Energieberatungen durchgeführt: Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Bafa geförderte Energieberatung, Heizungscheck nach DIN EN 15378, Energieberatung der Verbraucherzentrale.
- Das Gebäude ist älter als 5 Jahre
- Die Beauftragung des Energieberaters/der Energieberaterin erfolgt durch die Gemeinde
- Der Edewechter Wärme-Check muss bis 30.09.2023 durchgeführt worden sein.
Fördergegenstand III – Geringinvestive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Allgemeine Hinweise
Gefördert werden geringinvestive Maßnahmen, die zu einer kurzfristig wirksamen Optimierung der Heizungsanlage bzw. einer Verringerung des Wärmebedarfes beitragen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen einer vorab durchgeführten Energieberatung als sinnvoll erachtet und in einem Energieberatungsprotokoll explizit ausgewiesen wurden (siehe spezielle Fördervoraussetzungen).
Die Förderung beträgt insgesamt bis zu 400,- Euro je Wohneinheit, maximal jedoch 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es können verschiedene geringinvestive Maßnahmen kombiniert werden.
- Beispiel I: Die Ausgaben für die Installation einer neuen Hocheffizienzpumpe betragen 360,- Euro, Förderung: 90,- Euro.
- Beispiel II: Es wird sowohl eine Effizienzpumpe für 360,- Euro eingebaut als auch ein hydraulischer Abgleich für 1.120,- Euro durchgeführt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen somit 1.480,- Euro, Förderung: 360,- Euro.
- Anschaffung und Installation einer Hocheffizienz-Umwälzpumpe
- Dämmung zugänglicher Rohrleitungen und Heizkörpernischen
- Erneuerung der Abdichtung von Fenstern
- Durchführung eines hydraulischen Abgleiches
- Erneuerung Heizkörperthermostate
- Sonstige geringinvestive Maßnahmen, die im Energieberatungsprotokoll aufgeführt wurden
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit
(Berechtigung zum Zugriff auf die Heizanlage erforderlich)
Anträge können nach Freischaltung des Formulars ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und bewilligt. Achtung: Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein. Der Auftrag darf erst nach dem Erhalt einer Förderbestätigung (Bewilligungsbescheid) erteilt werden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns). Bei der Antragsstellung ist ein Kostenangebot hochzuladen.
Die beantragte(n) geringinvestive(n) Maßnahme(n) muss/müssen in einem einschlägigen Beratungsprotokoll explizit ausgewiesen worden sein, hierzu zählen:
- Edewechter Wärme-Check (Fördergegenstand II)
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
- Bafa geförderte Energieberatung
- Heizungscheck nach DIN EN 15378
- Beratungsbericht der Verbraucherzentrale.
Gefördert werden ausschließlich Neuanschaffungen. Der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten sowie Weiterverkäufe neuer Geräte unter Privatpersonen sind nicht förderfähig.
Fördergegenstand IV – Energieberatung für landwirtschaftliche Betriebe
Allgemeine Hinweise
Gefördert wird die Durchführung einer betriebsindividuellen Energieeffizienzberatung durch eine fachkundige Person im Umfang von ca. 120 Minuten. Im Rahmen der Beratung werden Potentiale zur Energieeinsparung in den Betriebsabläufen identifiziert und Empfehlungen ausgearbeitet. Die Gemeinde bezuschusst die Energieberatung für landwirtschaftliche Betriebe mit pauschal 300,- Euro. Die Beratung wird durch den Energieberater/die Energieberaterin nach Aufwand abgerechnet. Hierdurch entsteht erfahrungsgemäß ein zusätzlich zu entrichtender Eigenanteil in Höhe von ca. 100,- bis 200,- Euro je Betrieb.
Landwirtschaftliche Betriebe in der Gemeinde Edewecht.
Anträge können nach Freischaltung des Formulars ausschließlich online gestellt werden. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leitet die Gemeinde Ihre Kontaktdaten an eine fachkundige Person (Energieberater) weiter. Die Energieberaterin oder der Energieberater nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin. Während der Beratung wird ein Protokoll geführt das Ihnen im Nachgang zu der Beratung ausgehändigt oder zugesendet wird. Die Energieberaterin oder der Energieberater stellt Ihnen die Kosten für den Beratungstermin nach Aufwand in Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe von Ihnen beglichen. Gegen Vorlage der Rechnung überweist die Gemeinde Edewecht Ihnen im Nachgang den Förderbetrag in Höhe von 300,- Euro
- Pro Betrieb ist eine Beratung förderfähig.
- Die Zuweisung der Energieberaterin des Energieberaters erfolgt durch die Gemeinde
- Die Energieberatung wird nach Aufwand abgerechnet.